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Verkaufs- und Lieferbedingungen der BBS-Systems

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Technische Unterlagen Preise Installation,Vorschriften Zahlungsbedingungen Möchten Sie die Adobe PDF Datei Lieferbedingungen der BBS-Systems herunterladen ? Dann clicken Sie auf das Ikon !
Lieferfrist Lieferverpflichtung Versand,Versicherung Abnahme
Garantie Annulation Erfüllungsort,Gerichtort Gültigkeit

Angebot
Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.

Vertragsabschluss
Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich der Kunde mit den Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden.
Kundenseitige Einkaufs- und Lieferbedingungen sind unverbindlich. Abweichende Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vorgenommen und von den beiden Parteien ausdrücklich bestätigt werden.

Technische Unterlagen
Pläne, Zeichnungen und Beschriebe etc. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder vervielfältigt noch Drittpersonen überlassen werden. Sie bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten. Offerten, Zeichnungen und Prospekte etc. haben lediglich orientierenden Charakter und sind unverbindlich. Der Lieferant behält sich notwendige Änderungen vor.
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Preise
Die Kaufpreise richten sich nach dem Zeitpunkt des Einganges der Bestellung des Kunden und/oder nach einer gültigen Offerte und verstehen sich netto ab Werk, ohne Verpackung, in der offerierten Währung ohne Abzüge. Montage- und Inbetriebsetzungskosten gehen ohne spezielle Abmachung zu Lasten des Kunden. Der Lieferant behält sich eine Preisanpassung vor, sofern nicht ausdrücklich ein befristeter Festpreis vereinbart wurde. Bei Kursänderungen werden die Differenzen zur Abrechnung gebracht, dies auch bei bereits vereinbarten Verkaufspreisen. Bei Erhöhung der marktüblichen Legierungszuschlägen für Rohmaterialien behalten wir eine Preisanpassung auch dann vor, wenn die Verkaufspreise bereits vereinbart sind. (Berechnungsgrundlage 60 Tage ab Offert- Bestell-, Auftragsbestätigung). Mindestbestellbetrag Sfr. 150.- / € 150.- / US$ 150.-.
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Installation und Vorschriften
Der Kunde hat Anspruch auf die Installation der Ware, soweit in der Offerte eine solche vorgesehen ist. Der Kunde verpflichtet sich, bei diesen Installationsarbeiten die geltenden Fachnormen und Richtlinien einzuhalten. Der Kunde hat den Lieferanten auf die gesetzlichen, behördlichen und andere Vorschriften aufmerksam zu machen und diese dem Lieferanten schriftlich abzugeben. Es gelten die allgemeinen Produktspezifikationen der BBS-Systems.
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Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, ohne jeglichen Abzug von Skonten, Spesen, Gebühren etc. innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kunden, Eigentum des Lieferanten. Sollten die angegebenen Zahlungstermine nicht eingehalten werden, so behält sich der Lieferant das Recht des Eigentumsvorbehaltes auf allen Teilen, Dokumenten und Informationen vor. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 10% p.A. verrechnet.
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Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch den Lieferanten, jedoch nicht vor Eingang und Klarstellung aller erforderlichen Unterlagen durch den Kunden. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei verspäteter Lieferung hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages.
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Lieferverpflichtungen
Ereignisse höherer Gewalt (Krieg, Streik, Naturkatastrophen etc.) entbinden uns von der Lieferverpflichtung für die Dauer der Störung.
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Versand und Versicherung
Der Versand erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Versicherung gegen jeglichen Schaden ist Sache des Bestellers, auch wenn sie vom Lieferanten abzuschliessen ist. Reklamationen wegen Beschädigung während des Transports oder eventuell fehlender Teile sind spätestens innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Später eintreffende Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
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Abnahme
Die Ware gilt, soweit keine Installation durch den Lieferanten erfolgt, mit der Ablieferung als abgenommen, Der Lieferant erstellt die Betriebsbereitschaft der Waren, soweit eine Installation durch ihn erfolgt.
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Garantie
Der Lieferant übernimmt für die gelieferten Waren eine Garantie von 12 Monaten ab Datum der Betriebsbereitschaft. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch wie möglich und nach seiner Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Defekte Teile sind dem Lieferanten franko einzusenden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten. Die Garantie erstreckt sich lediglich auf die Ersatzteile, nicht aber auf die in Zusammenhang damit stehenden Montagearbeiten, Reisekosten und Deplacements. Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Schäden, die durch normale Abnützung, unzureichende oder falsche Pflege oder Verwendung falschen Zubehörs entstanden sind. Jede weitere Haftung, insbesondere Schadenersatz oder Vertragsauflösung, übernimmt der Lieferant nicht. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Entstandene Schäden durch Nichteinhaltung der Betriebsanleitung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Garantie wird nichtig. wenn ohne Einverständnis des Lieferanten, Drittpersonen Reparaturen oder Änderungen vornehmen. Von Dritten ausgeführte Garantiearbeiten werden vom Lieferanten nicht übernommen. Bei Fremdlieferungen übernimmt der Lieferant die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.
Für Teile ohne eingeprägtes Markensignet wird lediglich die Garantie des Roh- bzw. Halbzeuglieferanten übernommen.
Bei Normalarbeit gilt die Garantie für die Dauer eines Jahres, bei Tag- und Nachtarbeit für 6 Monate.
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Annullation einer Bestellung
Bestellungen können nur schriftlich und nur durch den Kunden annulliert werden. Bei einer Annullation ist immer nur die schriftliche Einverständnis -Erklärung der BBS-Systems gültig.
Wird eine Bestellung durch den Kunden annulliert, so wird er für die verursachten Kosten haftbar gemacht. Dies gilt für die entstandenen Kosten der BBS-Systems, wie für Forderungen von Zulieferanten, welche durch die Annullation betroffen sind. BBS-Systems stellt mit Aufwandaufstellung alle Kosten in Rechnung
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien der Sitz des Lieferanten.
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Gültigkeit
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag anwendbar erklärt werden. Anders lautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden.
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BBS-Systems 15.09.2004

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